IP-Tracking

Doch wie funktioniert der Tracker? Die Polizei hat nach HSOG die Möglichkeit eine Mail mit versteckter Lesebestätigung zu senden, um die IP Adresse des Gerätes auszulesen uns so z.B.  den ungefähren Standort herauszufinden.

Begründet wird ein solcher Präventiveingriff mit dem schwammigen Begriff “Gefahr für Leib und Leben”. Die FDP sieht diesen Entwurf kritisch, da auch er Tür und Tor öffnet für einen Echtzeitüberwachung durch Exekutivorgane, sowie das de facto Aufheben des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses. Ein solcher Eingriff will wohl überlegt sein, da man Gefahr läuft die Grundrechte von Menschen massiv zu verletzen die sich nie etwas zu Schulden haben kommen lassen, während erneut das Kernproblem nicht angegangen wird, denn die IP Adresse lässt sich sehr leicht verschleiern, was Kriminelle auch ganz genau wissen.

Pressemitteilungen der Fraktion:

Koalition will nahezu flächendeckende Videoüberwachung ermöglichen

Koalition legt erneut verfassungswidrige Gesetzentwürfe vor 

Zu den Grundsätzen des IP-Trackings

IP-Tracking funktioniert folgendermaßen: Die Polizei sendet eine E-Mail mit einer versteckten Lesebestätigung, welche die Polizei nutzt, um die IP-Adresse von dem Gerät auszulesen, das du zum Öffnen der Mail genutzt hast. Über die IP kann die Polizei einen ungefähren Standort herausfinden, genau ist dieser aber nicht. Er eignet sich somit nur sehr bedingt zur Personenverfolgung. Der Nutzer darf weder einen VPN nutzen, noch die Private-Relay-Funktion von Apple oder vergleichbare Funktionen anderer Anbieter und auch Betriebsrechner (zB Rechner der HZD) haben oft nicht den korrekten IP-Standort. In jedem Fall muss man aus dem ungefähren Standort noch den genauen Standort herauslesen. Das sind die grundsätzlichen technischen Bedenken.

Einschätzung von Manuel Höferlin (FDP-Bundestagsfraktion)

Das im HSOG geplante IP-Tracking soll präventiv, nicht repressiv eingesetzt werden. Höferlin stellt in Frage, welches Schutzgut mit der Regelung geschützt werden soll. Zum einen wird hier die Verhinderung von Amokläufen angeführt – bei einem solchen handelt es sich um eine drohende schwere Straftat, bei welcher das Leben einer Vielzahl von Dritten „auf dem Spiel steht“. Darüber hinaus wird auch die Verhinderung von Suiziden durch die Vornahme des IP-Trackings angeführt. Hier stellt sich die Situation jedoch anders da. Der Suizid ist keine schwere Straftat wie ein Amoklauf und nicht strafbewährt. Ein solcher Grundrechtseingriff in die Rechte des potentiellen Suizidenten ohne Vorliegen eines strafbewährten Verhaltens ist daher wohl schwer zu rechtfertigen – eine präventive Maßnahme, um strafbewährtes Verhalten zu kontrollieren, sollte nicht umgesetzt werden. Letztlich muss auch die Geeignetheit der Maßnahme überdacht werden. Insbesondere in innerstädtischen Bereichen gibt es keine „perfekte Ortung“, sodass nicht genau bestimmt werden kann, wo sich die Zielperson aufhält.

Wichtigste Argumente aus der Anhörung

Prof. Dr. Stefanie Grünewald von der Akademie der Polizei Hamburg UAS hält das IP-Tracking für rechtlich nicht unproblematisch. Der erhoffte Mehrwert bei der Gefahrenabwehr sei nicht zu erkennen, die in Hessen schon mögliche Online-Durchsuchung ermögliche einen weitrechenden Zugriff zur Gefahrenabwehr. Die Intensität des Grundrechtseingriff und die Gefahr der Erstellung von Bewegungsprofilen aufgrund der Möglichkeit des mehrfachen Trackings seien problematisch und potenziell verfassungswidrig. Für verfassungskonform, aber rechtspolitisch zweifelhaft hält Prof. Dr. Markus Ogorek, Universität zu Köln, das IP-Tracking. Die Ausweitung auf sonstige Endgeräte sei fraglich hinsichtlich der Effektivität für die Gefahrenabwehr. Auch Prof. Bäuerle von der HöMS hält die Regelung zum IP-Tracking für rechtstechnisch verunglückt. Es sei eine Klarstellung geboten, um dem Adressaten das Bewusstsein darüber zu geben, welche Eingriffe möglich seien. Zudem solle die Regelung auf Einzelfälle beschränkt werden. Prof. Dr. Matthias Fischer von der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit hält das IP-Tracking für grundsätzlich gut nachvollziehbar.

FDP:

In einer Pressemitteilung hat die FDP-Landtagsfraktion das IP-Tracking kritisiert, da es der Polizei ermögliche, direkt an der Telekommunikation teilzunehmen. Die Regelung schränke das Grundrecht auf Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis ein. Man laufe Gefahr, in Grundrechte von Menschen einzugreifen, die sich nichts zuschulden kommen lassen. Genau das wurde auch in der Plenardebatte angesprochen und kritisiert. Insbesondere den Grünen zeigen hier ihr fehelendes Interesse an Bürgerrechten. Kritisch vor allem, dass die Polizei sich auch im präventiven Bereich bereits ohne Abfrage bei den Anbietern in die Kommunikation einschalten kann und dass das Tracking mithilfe des relativ unbestimmten Begriffs „Gefahr für Leib und Leben“ möglich ist.