STIRBÖCK zum digitalen Service für Unternehmer

24.06.2020
  • Einheitlicher Ansprechpartner Hessen zu Recht bei Digitalministerin
  • Unkomplizierter Staat soll es den Menschen einfach machen
  • Digitaler Unternehmensservice muss deutlich ausgebaut werden

WIESBADEN – „Freie Demokraten wollen einen unkomplizierten Staat, einen Staat, der es den Menschen einfach macht. Der Weg von einer Digitalisierungs- und Servicewüste zu einer Willkommenskultur gerade für kleinere und mittelständische Unternehmen ist noch weit. Der Gesetzentwurf, mit dem die Fachaufsicht über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) vom Wirtschafts- in das Digitalisierungsministerium wechseln soll, ist ein erster Schritt“, sagt der Sprecher für Digitalisierung der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, Oliver STIRBÖCK.

Der EAH geht auf die Europäische Dienstleistungsrichtlinie von 2006 zurück. Ziel dieses auf eine Person beschränkten Kontakts ist der Abbau von bürokratischen Hürden, die Selbstständige, Unternehmer und Freiberufler bei behördlichen Anträgen überwinden müssen. Da es sich um einen elektronischen Service handelt, soll die Fachaufsicht jetzt vom Wirtschaftsministerium an Digitalministerin in der Staatskanzlei übertragen werden.

„Wir Freie Demokraten fordern schon lange ein starkes Digitalisierungsministerium mit Entscheidungs- und Umsetzungskompetenzen“, unterstreicht Stirböck. „Wir wollen ein Digitalisierungsministerium, das die digitale Infrastruktur mit Macht vorantreibt, die Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes steuert, neue Ideen für eine digitale, kundenfreundliche und agile Verwaltung entwickelt und Impulsgeber für digitale Bildung ist. Wenn das Digitalisierungsministerium jetzt die Fachaufsicht übernimmt, muss es diese Online-Service-Stelle für die Wirtschaft dringend ernst nehmen und ausbauen. Eine völlig digitale Unternehmensgründung in nur 18 Minuten – wie es in Estland schon möglich ist – ist in Deutschland noch ein ferner Traum.“

„Wir brauchen ein vollständig digitales Angebot, das für in- und ausländische Unternehmer einfach zu nutzen ist. Das einen echten Mehrwert darstellt und bürokratische Hürden abbaut. Augenblicklich bleibt der einheitliche Ansprechpartner weit hinter den Erwartungen zurück“, erläutert Stirböck. „Ja, man kann Online-Anträge stellen. Aber dazu muss sie der ausländische Freiberufler erst einmal finden. Zwar gibt es eine englischsprachige Broschüre. Wenn der ausländische Freiberufler aber dann auf den Link zur Plattform klickt, ist alles wieder nur auf Deutsch. Das ist nicht 2020. Das 1970. Das muss sich ändern, wenn wir ein internationales Zentrum für Start-ups und Unternehmergeist werden wollen. Der reine Wechsel der Zuständigkeit ist zu wenig. Bauen wir die digitalen Services für Bürger und Wirtschaft deutlich aus!“