Volksbegehren ist ein Anschlag auf die individuelle Mobilität

15.01.2023

Mit viel Sympathie wurde allenthalben das „Volksbegehren Verkehrswende“ in Hessen begleitet. Die Landesregierung hielt es jedoch für verfassungswidrig – wie der grüne Verkehrsminister Tarek Al-Wazir erklärte. Doch die Grünen bewiesen, dass sie ihren Moltke verstanden haben: Getrennt marschieren, vereint schlagen. Denn parallel zur ablehnenden regierungsamtlichen Begründung versandte die grüne Landtagsfraktion eine Pressemitteilung, in der sie betonte: „Das heißt aber nicht, dass wir die Ziele des Volksbegehrens nicht teilen und die Verhandlungen mit den Initiator*innen nicht weitergehen“. Die Grünen lehnen das Begehren also nur formal ab, nicht inhaltlich. Das bedeutet, dass sie das Ziel des Begehrens teilen, den so genannten Umweltverbund (Bahn, Bus, Taxi, Rad, Carsharing & Co) auf über 65 Prozent (derzeit 20) aller Verkehre wachsen zu lassen. Dabei wird autonomes Fahren den motorisierten Individualverkehr eher attraktiver machen. Um die 65 Prozent Umweltverbund zu erreichen, reicht es also nicht nur aus, etwa den ÖPNV attraktiver zu gestalten, es wären weitgehende Verkehrsverbote für Auto und Lkw nötig. Auf Kosten der Mobilität des Einzelnen. Der Weg zur Ökodemokratur – von den Grünen in Hessen droht er eingeschlagen zu werden.

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