STIRBÖCK: Änderung des Abgeordnetengesetzes – Freie Demokraten wollen für mehr Rechtssicherheit sorgen 

  • Mehrheitsentwurf schützt Parlament
  • Einzelne Regelungen müssen jedoch nachgeschärft werden 
  • Rechtssicherheit, Praktikabilität und Fairness in den Blick nehmen

Oliver Stirböck, Parlamentarischer Geschäftsführer der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, sieht sich nach der heutigen Expertenanhörung zum Gesetzentwurf der demokratischen Fraktionen zum Schutz des Hessischen Landtags bestätigt: „Es ist ein gutes Signal, dass die Sachverständigen dem Entwurf eindeutig bescheinigen, einen verfassungsrechtlich sauberen Rahmen zu bieten, der parlamentarische Institutionen schützt und zugleich rechtsstaatliche Standards wahrt. Die Expertenanhörung hat allerdings auch die Meinung von uns Freien Demokraten untermauert, dass einzelne Regelungsdetails nachjustiert werden müssen. Diese Nachschärfungen sind nötig, um die Rechtssicherheit, Praktikabilität und auch die Fairness für Betroffene und Abgeordnete sicherzustellen.“ Das Gesetz, das dafür sorgen soll, dass das hessische Parlament vor verfassungsfeindlichen Kräften geschützt wird, sieht vor, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionen und Abgeordneten zukünftig auf ihre Verfassungstreue hin überprüft werden.

Stirböck erklärt: „Die Regelung ist eine wichtige Säule, um eine wehrhafte Demokratie sicherzustellen und den Landtag vor Extremisten und Spionage zu schützen. Bei der vorbeugenden Gefahrenabwehr muss aber immer eine Verhältnismäßigkeit gegeben sein.“ Den Schutz parlamentarischer Institutionen sowie die Grundrechte ausgewogen zu verbinden, sei die zentrale Herausforderung. „Der Gesetzesentwurf erfüllt dieses Ziel, indem er pauschale Beschäftigungsverbote ablehnt: Vorgesehen sind keine automatisierten Ausschlüsse von Mitarbeitenden, sondern individuelle Prüfungen“, sagt Stirböck und betont zugleich, dass der Gesetzentwurf beispielsweise bei der Bewertung von Straftaten jedoch stärker differenzieren müsse: „Nicht jede vorsätzliche Tat ist geeignet, ein Beschäftigungsverbot auszulösen. Gerade Bagatelldelikte oder strafrechtlich umstrittene Meinungsdelikte, die selbst verfassungsrechtlich unterschiedlich eingeordnet werden, sollen explizit ausgenommen werden.“

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