STIRBÖCK zum Hessischen Brexit-Übergangsgesetz

05.02.2019
  • Harter Brexit immer wahrscheinlicher
  • Brexit-Übergangsgesetz nur wirksam wenn Austrittsübereinkommen zu Stande kommt
  • Landesregierung soll über Vorbereitung auf No-Deal-Szenario berichten

WIESBADEN – In der ersten Lesung des Gesetzentwurfes eines Hessischen Brexit-Übergangsgesetzes erklärt der europapolitische Sprecher der Fraktion der Freien Demokraten, Oliver STIRBÖCK: „Der harte Brexit, also ein ungeordnetes Ausscheiden Großbritanniens zum 29. März diesen Jahres wird von Tag zu Tag wahrscheinlicher. Das heute vorgelegte Gesetz entfaltet nur dann seine Wirkung, wenn das zwischen der EU und Großbritannien ausgehandelte Austrittsabkommen bis zum 29. März in 2019 in Kraft tritt.“

Stirböck weiter: „Es kann nicht bestritten werden: Ein No-Deal zeitigt negative Auswirkungen: Der No-Deal betrifft viele Unternehmen – Unternehmen, die sich auf dem britischen Markt betätigen oder Standorte dort unterhalten, Unternehmen die auf Zulieferungen britischer Unternehmen angewiesen sind.  Auf dieses No-Deal-Szenario muss Hessen vorbereitet sein, um die negativen Auswirkungen auf Bürger und Unternehmen in Hessen so gering wie möglich zu halten. Mit dem von den Freien Demokraten eingebrachten Begleitantrag wird die Landesregierung aufgefordert über ihre bisherigen Vorbereitungen auch für einen harten Brexit berichten. Die Zeit drängt.“